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Förderung für Ihre Wärmepumpe

Was die Heizungsförderung der KfW heute bezuschusst, wie der Antrag abläuft und was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für Sie bedeutet.

Stand: 6. Oktober 2026. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie und die Merkblätter der KfW.

Die Zuschüsse im Überblick

Die Förderung läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und wird als Zuschuss Nr. 458 bei der KfW beantragt. Die Bausteine werden addiert, zusammen höchstens bis 80 Prozent.

Heizungsförderung für Wohngebäude (BEG, KfW-Zuschuss 458) für selbst genutzte Häuser, Stand 6. Oktober 2026
BausteinSatzVoraussetzung
Grundförderung30 %Für den Einbau einer Wärmepumpe im bestehenden Wohngebäude.
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Gilt in dieser Höhe bis 31. Januar 2027 und sinkt danach halbjährlich.
Einkommensbonusbis 40 %Für selbst nutzende Eigentümer, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € im Jahr. Mit kindergeldberechtigten Kindern liegen die Grenzen höher.
Höchstsatz70 %Alle Boni zusammen sind auf 70 % gedeckelt. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) sind bis zu 80 % möglich.
Förderfähige Kosten28.000 €Für die erste Wohneinheit bei Antragstellung bis 31. Januar 2027, danach sinkt der Betrag halbjährlich um 750 €. Weitere Wohneinheiten zusätzlich.

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt

Wer früh umsteigt, bekommt mehr. Der Bonus für den Austausch einer alten fossilen Heizung sinkt nach dem aktuellen Fahrplan alle sechs Monate:

Antrag gestelltBonus
21. Juli 2026 bis 31. Januar 202716 %
1. Februar bis 31. Juli 202712 %
1. August 2027 bis 31. Januar 20288 %
1. Februar bis 31. Juli 20284 %
ab 1. August 2028entfällt

Auch die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken schrittweise: 28.000 € gelten bis Ende Januar 2027, danach jedes Halbjahr 750 € weniger. Für 2027 hat der Bund zusätzlich Änderungen bei der Grundförderung angekündigt, unter anderem einen Bonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung. Wir prüfen den jeweils gültigen Stand, wenn wir Ihr Angebot erstellen.

So läuft der Antrag

  1. Angebot und Unterlagen. Nach dem Termin vor Ort erhalten Sie unser Angebot und die Bestätigung, die Sie für den Antrag brauchen.
  2. Vertrag mit Bedingung. Sie schließen den Liefer- und Leistungsvertrag so, dass er erst mit der Förderzusage wirksam wird.
  3. Antrag im KfW-Kundenportal. Sie stellen den Antrag selbst, vor Beginn der Arbeiten. Wir gehen ihn gern mit Ihnen gemeinsam durch.
  4. Einbau. Nach der Zusage bauen unsere Monteure die Wärmepumpe ein. Für die Umsetzung haben Sie ab Zusage 36 Monate Zeit.
  5. Nachweis und Auszahlung. Nach der Inbetriebnahme liefern wir die Nachweise, Sie reichen sie bei der KfW ein, und der Zuschuss wird ausgezahlt.
Wichtig: Wer mit den Arbeiten beginnt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch auf den Zuschuss. Kosten, die über die Förderung hinausgehen, lassen sich mit einem Ergänzungskredit der KfW finanzieren.

Was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert

Am 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz.

  • Die Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie zu nutzen, ist entfallen.
  • Gas- und Ölheizungen dürfen weiter eingebaut werden, müssen aber steigende Anteile an Bio-Brennstoffen oder Wasserstoff nutzen: ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent, ab 2040 60 Prozent.
  • Bis 2045 sollen Brennstoffe klimaneutral sein.

Für Sie heißt das: Niemand zwingt Sie zum Wechsel. Wer heute eine neue fossile Heizung einbaut, muss aber mit steigenden Brennstoffkosten rechnen. Und die Förderung für die Wärmepumpe ist heute höher als in einem Jahr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern. Verbindlich sind die Informationen auf kfw.de.

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